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Die französische Finanzverwaltung hat in einer Pressemitteilung vom Januar 2023 eine neue Meldepflicht für Eigentümer von Immobilien in Frankreich angekündigt.

Ab 2023 wird die Wohnsteuer (taxe d’habitation) für die Hauptwohnsitze aller Steuerzahler abgeschafft.

Auf Zweitwohnungen und leerstehende Räume bleibt diese Steuer hingegen weiterhin anwendbar.

Im Rahmen der Bestimmungen des Finanzgesetzes für 2020 müssen Eigentümer von in Frankreich gelegenen Immobilien, ob natürliche oder juristische Personen, nun für jeden ihrer Räumlichkeiten angeben, auf welcher Grundlage sie diese nutzen und wenn nicht selbst, die Identität der Bewohner zum 1. Januar des laufenden Jahres angeben

Diese Erklärung muss über den persönlichen Online-Zugang auf der Internet-Seite der Finanzverwaltung „impots.gouv.fr“ bis spätestens zum 30. Juni 2023 abgegeben werden. 

Die bereits bei der Steuerbehörde bekannten Daten werden dabei automatisch vorausgefüllt. 
Die Erklärung muss nicht jedes Jahr eingereicht werden. Solange sich seit der letzten Einreichung keine Änderungen ergeben haben, sind Immobilieneigentümer von einer erneuten Erklärung befreit.

Wenn keine Erklärung abgegeben wird, Fehler oder Unvollständigkeiten in der Erklärung vorliegen, kann eine pauschale Geldstrafe von 150 € pro Immobilie verhängt werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Maßnahmen es den Steuerbehörden auch ermöglichen wird, insbesondere Eigentümer von Immobilien zu  identifizierern, die keine Vermögenssteuererklärung abgeben, wenn der Netto-Marktwert ihrer Immobilien 1,3 Millionen Euro übersteigt und darüber hinaus ausländische Unternehmen, die französische Immobilien besitzen, aber keine Erklärung über den Marktwert abgeben (3% Steuer).

Unser Team steht den Eigentümern, ob natürlichen oder juristischen Personen, ob in Frankreich ansässig oder nicht, bei dieser neuen Meldepflicht gerne unterstützend zur Seite.