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Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung in Frankreich (Autorité des Normes Comptables) veröffentlicht eine neue Verordnung zur Modernisierung der Jahres- und Konzernabschlüsse. Sie ist ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.
Ziel der Modernisierung der Einzel- und Konzernabschlüsse nach French GAAP ist eine bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse. Im Fokus des Gesetzgebers ist die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung. Dementsprechend wurde auch der Kontenplan angepasst. Er wird in Frankeich regulatorisch vorgegeben.
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Rechnungslegungspflichten für Niederlassungenausländischer Unternehmen in Frankreich